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Recht und Fritten

Neue Entwicklungen des Rechts rund um die Currywurst

 

Das Bewusstsein für die Bedeutung der schmackhaften und nahrhaften Currywurst (nicht zu vergessen die Fritten) hat heute einen festen Platz in den Köpfen von Herstellern und Verbrauchern. Das ist nicht zuletzt den Bemühungen des Gesetzgebers zu verdanken: Dieser war seit jeher bemüht, Vertrieb und Zubereitung von Currywürsten und Fritten zu regeln. Gaststättengesetz und Gewerbeordnung sind die rechtlichen Grundpfeiler der Erfolgsgeschichte dieser unverzichtbaren Nahrungsmittel. Dass mit diesen Gesetzen gleichsam nebenbei noch die Herstellung und Darreichung anderer Nahrungsmittel geregelt werden konnte, ist ein – gerade im Hinblick auf den Ausschank von Bier und Cola zur Currywurst – erfreulicher Nebeneffekt. Doch die Entwicklung steht nicht still. Nicht nur wir alle stehen täglich vor neuen Herausforderungen, sondern auch die Gesetzgebung. Ständig drohen dem geneigten Esser von Currywurst und Fritten neue Gefahren, denen die um das Wohl der Gesellschaft besorgte Gesetzgebung begegnen muss. Der rasende technischer Fortschritt sowie die steigende Bedeutung von Umwelt- und Verbraucherschutz, aber auch die moderne Sicherheitsgesetzgebung machen vor Currywurst und Fritten nicht halt und werden in Zukunft den rechtlichen Rahmen für die für die Versorgung mit diesen Grundnahrungsmitteln neu definieren.

Unsachgemäße Bereitung von Fritten und Currywurst ist als Gefahr für die Umwelt natürlich nicht zu unterschätzen. Von EU-Vorgaben getrieben, verfällt die lokale Politik jedoch leider in Aktionismus. Richtig ist: Die Innenstädte des Ruhrgebiets müssen zum Wohl ihrer Einwohner gegen Feinstaubemissionen geschützt werden. Richtig ist auch: Emissionen sind nicht nur ein Problem des Straßenverkehrs. Fettschlieren und der beißende Gestank von Angebranntem gehören in keinen Gourmettempel. Die Belästigung nichts ahnender Fußgänger und der Anwohner muss verhindert werden. Aber musste es wirklich eine Kennzeichnungspflicht für Frittenbuden mit farbigen Plaketten sein? Und ist die Einrichtung von Umweltschutzzonen nicht übertrieben, in denen nur noch Imbissbetriebe, die mit Fettpartikel-Filter ausgerüstet sind, ihrem Betrieb nachgehen dürfen? Künftig werden uns farbige Plaketten nicht nur den Weg in emissionsarme Betriebe weisen, sondern darüber entscheiden, wer wann wo sein Abendessen bekommt. Dass diese Plaketten allerdings häufig durch die vor der Tür stehenden Raucher verdeckt sein könnten, scheint niemanden zu interessieren.

Eine ähnliche Gefahr droht von der britischen Insel. Dort wird der Verbraucher durch warnende Piktogramme auf den hohen Fettgehalt bestimmter Nahrungsmittel hingewiesen. Ähnlich sollen auch hierzulande durch abschreckende ampelähnliche Symbole auf Nahrungsverpackungen – vermutlich auf Druck der immer um den Gesundheitszustand der Bevölkerung besorgten Krankenkassen – Verbraucher von dem Genuss von mehr als den unbedingt lebensnotwendigen Fetten in der täglichen Nahrung abgehalten werden. Bei ihrem Kreuzzug machen sich die Gesundheitsapostel die angelernten Reflexe jedes rechtstreuen Verkehrsteilnehmers zunutze. Statt Grundnahrungsmittel zu verteufeln, sollte die Politik hierzulande lieber versuchen, die immensen energetischen Potentiale von Currywurst und Fritten nutzbar zu machen. Currywurst und Fritten wirken nämlich nicht nur auf die Energiebilanz des Konsumenten. Die Friteuse wird in Zeiten knapper Ressourcen auch in anderer Hinsicht als Energiequelle bedeutsam, zumal sich der Konsum dieser Grundnahrungsmittel in der Vergangenheit als stabile Größe erwiesen hat. Steigende Ölpreise führen dazu, dass nunmehr auch altes Frittenfett als Treibstoff in Diesel-Pkw verwendet wird. Die Energiewirtschaft buhlt um den Rohstoff, der als erneuerbare Energie im Sinne des Erneuerbare-Energien-Gesetzes gilt. Erste Kraftwerke zur umweltschonenden Verbrennung von Frittenfett stehen vor der Planung. Große Stromversorger sollten erwägen, ob der Kauf von Currywurst und Fritten nicht mit Rabatten für den Energiebezug gefördert werden soll. Für den Genießer von Currywurst und Fritten ist dies nicht nur ein erfreulicher Beitrag zum Umweltschutz und zur Bremsung des Anstiegs der Kosten für Energie, sondern auch verbunden mit der Hoffnung, dass der kostbare Rohstoff künftig öfter gewechselt wird als bislang.

Dabei muss die Gesetzgebung darauf achten, dass jeder an seine Wurst kommt: Das weithin als Antidiskriminierungsgesetz bekannte Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz regelt auch die Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen, die der Öffentlichkeit zur Verfügung stehen. Das Gebot der Gleichbehandlung stellt die Bratereien vor neue Fragen. Wird die Tofuwurst für Vegetarier künftig Pflichtbestandteil jeder Speisekarte sein? Wie hat der Gastronom in Gelsenkirchen auf das Verlangen nach Fritten „rot-weiß“ zu reagieren? Darf der Wirt zwischen kurzen und langen Fritten einen Unterschied machen?

 

Bei der Förderung des Konsums ist allerdings nicht jedes Mittel recht: So wie sich die Sicherheitsbehörden von der so genannten Vorratsdatenspeicherung Vorteile im Kampf gegen das Verbrechen versprechen, gehen einzelne Anbieter dazu über, die in umsatzschwachen Stunden zubereiteten Kartoffelstäbe lauwarm zu lagern und bei Bedarf diese nach kurzem Bad in heißem Fett zum Verzehr anzubieten. In nahezu allen politischen Lagern besteht Einigkeit, dass dieses Vorgehen nicht im Sinne des Bürgers ist. Nur das übertriebene Bedürfnis, für jeden Ansturm Hungriger gerüstet zu sein, vermag diese Praxis nicht zu rechtfertigen. Hier sollte der Gesetzgeber Einhalt gebieten, bevor das das Bundesverfassungsgericht auch noch die Vorratsfrittenspeicherung kassieren muss.

Alles in allem muss sich der Gourmet angesichts des in der Gesetzgebung vorherrschenden Aktionismus fragen, ob hier nicht weniger mehr wäre.